Das Gespenst des Klimawandels geht um. Warum schaffen wir es nicht, Antworten auf die grösste Herausforderung unserer Zeit zu finden? Der Gerichtskrimi TROP CHAUD – KLIMASENIORINNEN VS. SWITZERLAND schafft Klärung.
Nachdem die Klage der KlimaSeniorinnen von drei Schweizer Rechtsinstanzen abgewiesen wird, setzt sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg damit auseinander. Mit 16:1 Stimmen kommen die Richter:innen am 9. April 2024 zum Schluss, dass den KlimaSeniorinnen in der Schweiz das rechtliche Gehör verweigert und Artikel 8 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt wurde. Dieser legt das Recht auf Privat- und Familienleben fest, für dessen Schutz die Vertragsstaaten zuständig sind. Das Leiturteil des EGMR bedeutet, dass Klimaschutz fortan in Europa ein Menschenrecht ist, das nicht nur von Einzelnen, sondern auch von betroffenen Gruppen gerichtlich eingefordert werden kann. Die Schweizer Politik, von den beiden Parlamentskammern bis zum Bundesrat, beschliesst, das Urteil aus Strassburg nicht zu befolgen. Eine Mehrheit der Politiker:innen in Bundesbern ist der Meinung, der EGMR habe die Gewaltenteilung und ein Primat der direkten Demokratie verletzt.